Der Status als anerkannte Prüfstelle der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) erlaubt es uns, die Baumusterprüfung von Gefahrgutverpackungen nach den deutschen „Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)-RSE" vorzunehmen. Selbstverständlich gilt dies auch für Luft- und Seefracht.
Wir sind berechtigt, Baumusterprüfungen folgender Arten von Verpackungen/ IBC/ Großverpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter durchzuführen:
Verpackungen der Codierung 1A2, 1B2, 3A2, 4A, 4B, 4C, 4D, 4F, 1G, 4H (nur feste Stoffe) bis zu einer Bruttomasse von 3.100 kg; IBC der Codierung 11C, 11D, 11F und Großverpackungen der Codierung 50A, 50B, 50C, 50D, 50F, 50H (nur feste Stoffe) bis zu einer Bruttomasse von 3.100 kg.
Wir sind nicht nur in der Lage, eigens konstruierte, auf Ihre Vorgaben abgestimmte Verpackungen zeitnah zu prüfen, sondern fungieren auch als Dienstleister, um beigestellte Verpackungen vorschriftsmäßig zu untersuchen.
Unsere Abwurfplätze
- Outdoor bis 3.100 kg
- Indoor bis 100 kg