Gefahrgutkisten für Batterien

Gefahrgutkisten für Batterien Gefahrgutkisten für Batterien
Gefahrgutkisten für Batterien Gefahrgutkisten für Batterien

Bei Elektroautomobilen kommen meist Lithium-Ionen-Batterien (UN3480) zum Einsatz, die nach internationalen Regelungen als Gefahrgut eingestuft sind.

Für die Lagerung und den Transport solcher Gefahrgüter ist eine geprüfte Gefahrgutverpackung notwendig. Wir haben für diesen Anwendungsfall ausgereifte Verpackungslösungen aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz entwickelt. Für den Transport beschädigter Batterien gelten spezielle Vorschriften . 

Folgende Vorschriften gelten jeweils für die verschiedenen Verkehrswege:

Eigenschaften und weitere Daten:

  • Verschiedene, einfach zu handhabende Fixierungsmöglichkeiten erlauben die fachgerechte Unterbringung jeder Batterie in einer Kiste. Dafür stehen schwer entflamm- bis nicht brennbare Dämmmaterialien zur Verfügung, die gesetzgeberischen Anforderungen entsprechen.
  • Ferner ist eine Verwendung als Pendelverpackung möglich.
  • Neben diversen Standardkisten können auch Spezialanforderungen der Kunden realisiert werden.

Abmessung: nach Bedarf

Gewicht: bis 3.100 kg zulässiges Gesamtgewicht